Schlagwort-Archive: Gesellschaft

Drei Gehorsamspflichten, vier Tugenden und sieben Scheidungsgründe

Im konfuzianisch geprägten China nahmen Frauen – nicht zuletzt durch die “drei Gehorsamspflichen und die vier Tugenden” (sancong side 三從四德) – im gesellschaftlichen Leben eine sehr untergeordnete Rolle ein. Die “drei Gehorsamspflichten” bestanden gegenüber dem Vater vor der Ehe, gegenüber dem Mann in der Ehe und gegenüber dem Sohn nach dem Tode des Mannes. Unter den “vier Tugenden” verstand man Sittsamkeit, geziemende Sprache und Fleiß.

Im allgemeinen gab es sieben Gründe (qichu 七出), die eine Scheidung rechtfertigten – diese waren seit der Tang-Zeit (618-906) gesetzlich festgelegt[1]:

  • kein männlicher Nachkomme (wu zi 無子)
  • Ehebruch (yinyi 淫佚)
  • Ungehorsam gegenüber den Schwiegereltern (bu shi jiu gu 不事舅姑)
  • Zank, Zwietracht (koushe 口舌) beziehungsweise Geschwätzigkeit (duoyan 多言)
  • Diebstahl (daoqie 盜竊)
  • Neid (duji 妒忌)
  • ansteckende Krankheit (eji 惡疾)

Im Herbst 1900, als die Welt noch ganz im Banne des Entsatzes der während des “Boxeraufstands” belagerten Gesandtschaften in Peking stand, hieß es in der im australischen Perth erscheinenden Zeitung The Inquirer and Commercial News zum ersten dieser sieben Gründe:

In a country where the avowed end of marriage is to raise up a posterity to burn incense at the ancestral graves, it is not strange that ‘childlessness’ should rank first among the grounds for divorce.[2]

Lag keiner dieser sieben Gründe vor, war dem Mann die Scheidung nicht erlaubt. Frauen konnten sich dann scheiden lassen, “wenn ihr Mann ihre Ahnen beschimpft oder ein Mitglied ihrer Sippe ermordet hatte.”[3]

  1. Die “westliche” Sinologie hat sich dieser sieben Gründe früh angenommen; vgl. etwa: William Frederick Mayers: The Chinese Reader’s Manual. A handbook of biographical, historical, mythological, and general literary reference. Reprinted from the Edition of 1874 (London: Probsthain | Shanghai: American Presbyterian Mission Press, 1910) 350 (Nr. 220). []
  2. “Seven Grounds for Divorce.” The Inquirer and Commercial News (Perth), Vol. LVIII. No. 3.353, 19 October 1900, S. 1. []
  3. Wolfram Eberhard: Lexikon chinesischer Symbole. Die Bildsprache der Chinesen (München, 5. Aufl., 1996) 251 (“Scheidung”). []

Farben machen Leute: Kleiderordnungen – kurz notiert

Im Laufe der Geschichte Chinas manifestierten sich gesellschaftliche Unterschiede weniger im Schnitt der Kleidung, sondern durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Farben.

Zur Zeit der Zhou 周-Dynastie (11.-3. Jh. v. Chr.) führte eine Kleiderordnung ein, die zwischen den fünf “Reinfarben” (zhengse 正色) und den fünf “Zwischenfarben” (jianse 間色) unterschied. Das dann unter dieser Dynastie jedoch nicht konsequent eingehaltene Prinzip sah vor, dass die Reinfarben – blau (qing 青), rot (chi 赤), gelb (huang 黃), weiß (bai 白) und schwarz (hei 黑) – der Oberschicht vorbehalten blieben und dabei für Übergewänder beziehungsweise für Festkleidung verwendet werden durften. Für die breite Masse der Bevölkerung sowie allenfalls für Unterbekleidung waren die Zwischenfarben vorgesehen: grün ( 綠; gelb+blau), hellrot (hong 紅; rot+weiß), bläulich (bi 碧, blau+weiß), violett/purpur (zi 紫, rot+schwarz) und dunkelgelb (liuhuang 流黃; gelb+schwarz). Obwohl unter den Zhou nicht strikt eingehalten, beeinflusste diese Kleiderordnung auch die Regelungen späterer Dynastien[1]

In der Han-Zeit (206 v. – 220 n. Chr.) war der Status einer Person unter anderem durch die Farbe der an der Kleidung befestigten Seidenbänder markiert. So trug der Kaiser ein rötliches Gelb, die kaiserlichen Prinzen rot, Adel und Generalität purpur und Beamte blau oder schwarz.[2]

In der Tang-Zeit (618-906 n. Chr.) wurden für die Kleidung von Beamten Vorschriften erlassen, die für jede der neun Rangklassen auch die Farbe regelten: I-III Purpur/Violett, IV Rot, V Hellrot/Rosa, VI Dunkelgrün, VII Hellgrün, VIII Dunkelblau, IX Hellblau.[3]

Auch in späteren Zeiten gab es ähnliche Versuche in diese Richtung, so während der Song-Zeit (960-1279) und in der Ming-Zeit (1368-1644). Es ist allerdings unklar, ob diese Vorschriften auch tatsächlich strikt befolgt wurden.[4]

 

 

 

  1. Fan Yanqian: Farbnomenklatur im Deutschen und im Chinesischen. Eine kontrastive Analyse unter psycholinguistischen, semantischen und kulturellen Aspekten (Europäische Hochschulschriften. XXI. Linguistik, Bd. 168; Frankfurt am Main: Lang, 1996) 241 und ebd. Anm. 315. []
  2. Patricia Bjaaland Welch: Chinese Art. A Guide to Motifs and Visual Imagery (Singapore 2008) 219 (“Five colors”). []
  3. Fan: Farbnomenklatur, 267. []
  4. Welch: Art, 220. []

Vom Essen und vom Trinken in China (II): Essstäbchen

Bisweilen als das zweifellos typischste Zubehör der chinesischen Küche bezeichnet[1], reicht die Verwendung  von Stäbchen  bis in vorgeschichtliche Zeit zurück. Seit rund zweitausend Jahren werden sie auch beim Essen verwendet – chinesische Gerichte werden traditionell klein geschnitten aufgetragen. Für die Stäbchen gab es im Laufe der Zeit unterschiedliche Begriffe – darunter auch den Begriff kuaizi 快子.  Erst im 20. Jahrhundert wurde dabei dem Zeichen kuai 快 (“schnell”) auch der Bestandteil für “Bambus” (zhu 竹) hinzugefügt, sodass daraus kuaizi 筷子 wurde.[2].  Diese Essstäbchen sind

„ein vielseitiges, in ihren Konsequenzen als technische Weichenstellung für die materielle Kultur Chinas erst wenig erforschtes Instrument. Mit Stäbchen zelebrieren Menschen aus China bewußt oder unbewußt ihr Chinesisch-Sein.“[3]

A Pair of Chopsticks
Ein Paar Essstäbchen – Foto: Georg Lehner 

Heute meist aus Bambus, Holz und – in den letzten Jahrzehnten – zunehmend aus Kunststoff hergestellt, wurden im Laufe der Geschichte auch Luxusausführungen aus Jade, Elfenbein, Achat, Gold oder Silber gefertigt, wobei neben edlen Materialien auch auf die Verzierung großer Wert gelegt wurde. Vor allem Stäbchen aus Silber waren im kaiserlichen China bei Angehörigen der Oberschicht beliebt, ließen sich dadurch angeblich mit Arsen vergiftete Speisen erkennen. Heute weiß man jedoch, dass Silber auf Arsen und Zyanid nicht reagiert.[4] Eine der Theorien über die Erfindung der Stäbchen betont deren Gefahrlosigkeit, da sich ein Gast damit keinerlei Verletzungen zuziehen kann. Schon Konfuzius hatte sich gegen den Gebrauch von Messern während des Essens ausgesprochen.[5]

Die beim Essen verwendeten Stäbchen sind etwa 25 cm lang. Beim Kochen werden deutlich längere Stäbchen verwendet. Abgesehen von den Suppen, für die Löffel aus Porzellan verwendet werden, lassen sich damit alle Gerichte der chinesischen Küche problemlos essen. Während eines der Stäbchen in der Beuge zwischen Daumen und Zeigefinger liegt und am unteren Ende mit dem Ringfinger abgestützt wird ist das zweite – das zwischen Daumen, Zeige- und Mittelfinger gehalten wird – frei beweglich.

Für die Handhabung der Essstäbchen gibt es auch zahlreiche kulturgeschichtlich interessante Anweisungen. Ganz wichtig ist es, die Stäbchen nach dem Essen “nie in die Eßschale [zu] legen, weil man das so beim Kult der Ahnen tut. Es würde Unglück bringen.”[6]

Die allgemeine Verbreitung der Essstäbchen führte dazu, dass 1986 und 2006 Abgaben auf Einwegstäbchen aus Holz eingeführt beziehungsweise erhöht wurden, um die Abholzung von Birken- und Pappelbeständen einzudämmen. Pro Jahr werden in China 45 Milliarden Paar Stäbchen verbraucht, wofür 25 Millionen Bäume benötigt werden. In jüngster Zeit wurde zwar damit begonnen, “umweltfreundliche” Stäbchen aus Maisstärke herzustellen, deren Herstellung ist jedoch nach wie vor wesentlich teurer als die der Holzstäbchen.[7]

  1. Vgl. etwa Ronald G. Knapp: Things Chinese. Antiques – Crafts – Collectibles (North Clarendon VT, 2011) 88. []
  2. Vgl. den historischen Abriss bei Endymion Wilkinson: Chinese History. A Manual. Revised and Enlarged (Cambridge MA, 2000) 646 f. []
  3. Mareile Flitsch: “Westküche mit Eßstäbchen”. Überlegungen zur sozial-technischen Wahrnehmung der Welt im modernen chinesischen Alltag. In: Raimund Th. Kolb, Martina Siebert (Hg.), Über Himmel und Erde. Festschrift für Erling von Mende (Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes LVII,3, Wiesbaden: Harrassowitz, 2006) 127-151, hier 127 (mit weiteren Literaturhinweisen). []
  4. Vgl. dazu u.a. den Menüpunkt “Chopsticks” unter: Califormia Academy of Sciences, Institute for Biodiversity Science and Sustainability, History of Eating Utensils sowie unter smithsonianmag.com im “Food and Think”-Blog den Beitrag The History of Chopsticks (5 August 2009). []
  5. Vgl. Asian Art Mall: “Chopsticks. History and Legend”. []
  6. Wolfram Eberhard: Lexikon chinesischer Symbole. Die Bildsprache der Chinesen (München, 5. Aufl. 1996), 78 (“Eßstäbchen”). []
  7. Knapp: Things Chinese, 89. []

Die Anfänge der Acht Banner

Im Zuge ihrer zunehmenden militärischen und politischen Bedeutung in den Gebieten nördlich der Großen Mauer führten die Mandschuren 1601 das System der “Banner” ein.

“Nach der mandschurischen Wehrverfassung waren die mandschurischen, mongolischen und chinesischen Bannerleute in acht durch Farben unterschiedene Banner eingeteilt.”[1]

Die erstmals 1601 aufgestellten vier Einheiten (damals zu je 300 Mann) erhielten Fahnen in vier verschiedenen Farben (gelb, weiß, blau, rot). 1615 gab es bereits 200 Einheiten, was zur Einrichtung von vier weiteren “Bannern” führte. Zur Unterscheidung wurden diese ebenfalls in den Farben gelb, weiß, blau und rot gehaltenen neuen Banner nun jeweils mit einer Einfassung versehen. Das gelbe, weiße und blaue Banner waren rot eingefasst, das rote Banner war weiß eingefasst.[2]

Ab 1626 folgte dann die Aufstellung mongolischer Verbände. 1635 konnten dann neben den acht mandschurischen Bannern auch acht mongolische Banner aufgestellt werden. Nur ein Jahr später, 1636, kam es zur Bildung der ersten beiden chinesischen Banner. Zu diesen kamen bis 1643 noch sechs weitere chinesische Banner hinzu.[3]

  1. Erich Hauer: Handwörterbuch der Mandschusprache. 2. durchges. u. erw. Aufl., hg. von Oliver Corff (Wiesbaden 2007) 209 (Art. “gûsa, Banner”). []
  2. H.S. Brunnert/V. V. Hagelstrom: Present Day Political Organization of China (Shanghai 1911), 323-325 (Nr. 718), Immanuel C. Y. Hsü: The Rise of Modern China (New York, 5. Aufl. 1995), 22. Vgl. auch Wolfgang Franke (Hg.) China-Handbuch (Düsseldorf 1974) Sp. 810 (gelb, weiß, rot, blau; „Militäreinheiten mit spezifischem sozialem Rahmen und äußeren Merkmalen […] hierarchisch gegliederte Militärinstitution“) und 816 („Mandschurei“, P. W. Thiele). – Übersetzungen für nicht-eingefaßte/eingefaßte Banner: vgl. ebd., Sp. 548 („Innere Mongolei, R. Kaschewsky): „Reines und Gerändertes […] Banner“; sowie Hauer/Corff: Handwörterbuch, 209: “Umrändertes Gelbes, Ganz Gelbes, Ganz Weißes, Ganz Rotes, Umrändertes Weißes, Umrändertes Rotes, Ganz Blaues, Umrändertes Blaues.” []
  3. Herbert Franke/Rolf Trauzettel: Das Chinesische Kaiserreich (Frankfurt a. M. 1968) 279 f., Charles O. Hucker: Dictionary of Official Titles in Imperial China (Stanford 1985) 91 (demnach die mongolischen und chinesischen Banner im J. 1635 eingerichtet). – Vgl. auch Jonathan D. Spence: The Search for Modern China (New York 1999) 30: chinesische Banner: zwei 1637, vier 1639, acht 1642; 1635 Aufstellung von acht mongolischen Bannern. []

Die zehn moralischen Verpflichtungen

Im allgemeinen wird die Ausformulierung der im kaiserzeitlichen China geltenden grundlegenden Normen für zwischenmenschliche Beziehungen dem Konfuzius zugeschrieben. Die fünf gesellschaftlichen Beziehungen (wulun 五論) basieren auf strengen Hierarchien, beruhen aber auf Gegenseitigkeit, wodurch sich insgesamt “zehn moralische Verpflichtungen” (shiyi 十義) ergeben.

In seiner Übersetzung des Liji 禮記 (“Buch der Sitte”) formulierte es Richard Wilhelm:

“Fünf Wege gibt es auf Erden, die immer gangbar sind, und die darauf wandeln sind von dreierlei Art. Sie heißen Fürst und Diener, Vater und Sohn, Gatte und Gattin, älterer und jüngerer Bruder und der Verkehr der Freunde: diese fünf sind die immer gangbaren Wege auf Erden.”[1]

Zur Wechselseitigkeit dieser Beziehungen heißt es dort:

“Was verlangt das sittliche Verhalten des Menschen? Daß der Vater gütig sei und der Sohn ehrerbietig, der ältere Bruder nachsichtig und der jüngere sich unterordne, der Gatte treu sei und die Gattin gehorsam, das Alter freundlich und die Jugend fügsam, der Fürst milde und der Diener ergeben: diese zehn Verhaltensweisen sind die Menschenpflichten.”[2]

 Diese zehn moralischen Verpflichtungen in diesen fünf Beziehungen werden wie folgt zusammengefasst:

  • Wohlwollen des Herrschers und Loyalität des Staatsdieners zum Fürsten (junren chenzhong 君仁臣忠)
  • Väterliche Sanftmut und kindliche Pietät (fuci zixiao 父慈子孝)
  • Freundlichkeit und Respekt zwischen älterem und jüngerem Bruder (xiongyou digong 兄友弟恭)
  • Harmonische Beziehungen zwischen den Eheleuten (fuchang fusui 夫唱婦隨)
  • Großzügigkeit der Älteren und Unterordnung der Jüngeren (changhui youshun 長惠幼順)

Unter diesen “zehn moralischen Verpflichtungen” werden – abgesehen vom Verhältnis zwischen Fürst und Staatsdiener – in Darstellungen zur Kulturgeschichte Chinas wohl vor allem zwei Aspekte betont: Neben der kindlichen Pietät – die schließlich in den von Guo Jujing 郭居敬 zur Zeit der Yuan-Dynastie (1260-1368) verfassten “24 Beispielen der Kindespietät” (ershisi xiao 二十四孝) ihren literarischen Ausdruck fand [3] – ist es vor allem die untergeordnete Stellung der Frau im kaiserzeitlichen China, durch die die oben erwähnte “Harmonie” zwischen den Eheleuten “sichergestellt” werden sollte.

 

  1. Li Gi. Das Buch der Sitte des älteren und jüngeren Dai. Aufzeichnungen über Kultur und Religion des Alten China. Aus dem Chinesischen verdeutscht und erläutert von Richard Wilhelm (Jena 1930) 11. []
  2. Zitiert nach Walter Böttger: Kultur im Alten China (Leipzig: Urania, 1977) 160. []
  3. Vgl. Weimin Mo, Wenju Shen: “The Twenty-Four Paragons of Filial Piety: Their Didactic Role and Impact on Children’s Lives” Children’s Literature Association Quarterly 24,1 (1999) 15-23 und auch http://www.ruf.rice.edu/~asia/24ParagonsFilialPiety.html []